(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Die Laufzeit verlängert sich jeweils zu den bestehenden Konditionen um den vereinbarten Zeitraum, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber 30 Tage vor dem Ablaufdatum, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
(3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn
a. im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug ist.
b. trotz Abmahnung wiederholt gegen eine Vertragspflicht verstößt; eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Agentur ein Festhalten am Vertrag schlicht nicht zugemutet werden kann, etwa wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst Dritten gegenüber haftbar wäre.
Hat der Kunde die Kündigung schuldhaft veranlasst, kann die Agentur die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Der Kunde ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Agentur trotz Aufforderung und Abmahnung die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und sonstigen Arbeitsergebnisse sind geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Agentur an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gehen solche Arbeitsergebnisse ins Eigentum des Kunden über, sofern und soweit sie zum Weiterbetrieb des Internetauftritts erforderlich sind. Werbekampagnen gelten ausdrücklich nicht als für den Weiterbetrieb des Internetauftritts erforderlich.
(3) An Inhalten und Strukturen von Werbekampagnen steht der Agentur ein unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht zu. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten Kampagneninhalten – ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Werbeleistungen.
(4) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an diesen Kampagnen automatisch – unabhängig davon, ob die Kampagnen im System oder Werbekonto des Kunden erstellt wurden. Die Agentur ist berechtigt, alle Kampagneninhalte zu deaktivieren oder zu löschen.
(5) Eine Nutzung der Kampagneninhalte nach Vertragsende durch den Kunden oder durch Dritte (z. B. andere Agenturen) ist unzulässig und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(6) Auf Wunsch des Kunden kann eine schriftliche Ablösevereinbarung zur dauerhaften Übertragung einzelner oder sämtlicher Kampagneninhalte gegen ein einmaliges Entgelt getroffen werden. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach Art und Umfang der übertragenen Inhalte, beträgt jedoch mindestens 750 EUR netto. In diesem Fall erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Eigennutzung.
(7) Der Kunde darf überlassene Unterlagen und Arbeitsergebnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind.
(8) Die Weitergabe solcher Unterlagen oder Inhalte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit sich diese nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt.
(9) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur ist berechtigt, entsprechende Daten zu löschen und Zugänge zu entziehen.
(10) Bei einmaligen Werkleistungen, insbesondere der Erstellung von Webseiten,
erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches,
zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht,
sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 10 Unterlagen des Kunden
(1) Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material (z. B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter, einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Der Agentur ist es gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
(4) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wohlwollend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Die Agentur behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung
erstellte Webseiten, Landingpages oder digitale Projekte
als Referenz zu verwenden und öffentlich darzustellen,
sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 12 Elektronische Kommunikation
(1) Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen kann.
(2) Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 13 Neukundenvermittlung
(1) Der Kunde kann die Agentur an Interessenten weiterempfehlen. Für jeden erfolgreichen erstmaligen Vertragsabschluss, der auf einer solchen Empfehlung basiert, erhält der Kunde einen Rabatt auf den Folgemonat, abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages:
6 Monate: 20 % Rabatt auf den Folgemonat.
12 Monate: 25 % Rabatt auf den Folgemonat.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.