AGBs - Nutzungsbedingungen
Erklärungen gemäß § 5 Mattis Hass, Viehhofstraße 119, 42117 Wuppertal Handelsregister: Folgt E-Mail: mattis@hassmedia.de Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV Mattis Hass
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: November 2025 Anbieter: Mattis Hass (nachfolgend „Agentur“)
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Die Agentur erbringt für den Kunden Marketingdienstleistungen. Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen der Agentur ausschließlich für sein Unternehmen erwirbt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Basis des Vertrages und maßgeblich für den Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistung, richtet sich ausschließlich nach der folgenden Leistungsbeschreibung. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil. Der Leistungsumfang der Agentur erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten: Marketingdienstleistungen gemäß individuellem Angebot und Erstellung von Webseiten oder Landing Pages gemäß individuellem Angebot.
(2) Die Agentur schuldet nur die vorgenannten Tätigkeiten als Dienstleistung während der Vertragslaufzeit. Die Agentur ist nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen (Reichweite, Likes, Klicks, Conversions, Bewerbungen, Neukunden, Ranking usw.), verantwortlich, sondern die Dienstleistung der Agentur ermöglicht nur, solche Ziele zu erreichen.
(3) Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Mit dem Auftrag des Kunden zur Betreuung von Werbekonten ist gleichzeitig die Bevollmächtigung für die Schaltung von Anzeigen und die Vornahme anderer Geschäfte erteilt, bis der Kunde dies widerruft. Das Budget wird mit dem Kunden abgesprochen. (5) Zusätzliche Leistungen, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbung, Premium-Mitgliedschaften, Software-Tools wie CRM oder Schulungsplattformen, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von der Agentur erbracht und müssen vom Kunden gesondert erworben werden. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt die Agentur nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf, es sei denn, dies ist beauftragt.
(6) Soweit die Agentur die Erstellung von Webseiten, Landingpages oder vergleichbaren digitalen Produkten schuldet, handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Im Übrigen handelt es sich um Dienstverträge.
(6) a) Nach Fertigstellung eines Werkes ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(7) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Dienste der Agentur beträgt einmalig die im Angebot genannte Setup-Gebühr und ab dem zweiten Monat der Zusammenarbeit die vereinbarte monatliche Vergütung.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. (3) Die Kosten für Werbeanzeigen auf Plattformen Dritter sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert und in eigener Verantwortung an die Werbeplattform zu zahlen. (4) Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden separat berechnet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, solche zusätzlichen Leistungen zu übernehmen und kann entsprechende Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. (2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Banküberweisung. Die Agentur teilt dem Kunden auf der Rechnung die entsprechende Bankverbindung mit, auf die die Überweisung zu erfolgen hat. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. (3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht, und dass seine Mitwirkung daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen ist, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Agentur dafür, dass der Agentur alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten unverzüglich und zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, wie Bilder, Texte, Daten, Informationen über Zielgruppe, Positionierung usw. und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. (2) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, hat er die daraus entstehenden Folgen zu tragen, einschließlich des erbrachten Mehraufwands der Agentur. (3) Der Kunde verpflichtet sich unverzüglich, die für seine Online-Auftritte erforderlichen Rechtstexte zu kümmern, sofern dies noch nicht geschehen ist, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum, auch für jeden Social-Media-Auftritt. Die Agentur übernimmt weder die Formulierung noch die Kontrolle von Rechtstexten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Einbindung der Texte und Ausgestaltung seiner Veröffentlichungen. Die Agentur empfiehlt, sich zur Erfüllung dieser Pflichten anwaltlich beraten zu lassen. (4) Bei kreativen Arbeiten stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen zu. Gesondert zu vergüten sind die Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen.
(5) Leistungsfristen und vereinbarte Fertigstellungstermine beginnen erst, wenn der Kunde alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. (2) Der Agentur steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Agentur unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 7 Haftung, Verjährung
(1) Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Agentur für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. (2) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn. (3) Es wird klargestellt, dass die Agentur außerhalb der vorstehenden Regelungen keinen Einfluss auf Entscheidungen und Handlungen von Werbeplattformen (Social-Media-Plattformen) hat und daher keine Haftung für diese übernimmt. Insbesondere ist es möglich, dass Werbekampagnen, -anzeigen und -accounts ohne nachvollziehbare Gründe und fristlos vorübergehend oder endgültig gesperrt oder gelöscht werden. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot. (2) Die Laufzeit verlängert sich jeweils zu den bestehenden Konditionen um den vereinbarten Zeitraum, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber 30 Tage vor dem Ablaufdatum, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform. (3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn a. im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug ist. b. trotz Abmahnung wiederholt gegen eine Vertragspflicht verstößt; eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Agentur ein Festhalten am Vertrag schlicht nicht zugemutet werden kann, etwa wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst Dritten gegenüber haftbar wäre. Hat der Kunde die Kündigung schuldhaft veranlasst, kann die Agentur die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Der Kunde ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Agentur trotz Aufforderung und Abmahnung die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt. (4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und sonstigen Arbeitsergebnisse sind geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Agentur an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind. (2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gehen solche Arbeitsergebnisse ins Eigentum des Kunden über, sofern und soweit sie zum Weiterbetrieb des Internetauftritts erforderlich sind. Werbekampagnen gelten ausdrücklich nicht als für den Weiterbetrieb des Internetauftritts erforderlich. (3) An Inhalten und Strukturen von Werbekampagnen steht der Agentur ein unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht zu. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten Kampagneninhalten – ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Werbeleistungen. (4) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an diesen Kampagnen automatisch – unabhängig davon, ob die Kampagnen im System oder Werbekonto des Kunden erstellt wurden. Die Agentur ist berechtigt, alle Kampagneninhalte zu deaktivieren oder zu löschen. (5) Eine Nutzung der Kampagneninhalte nach Vertragsende durch den Kunden oder durch Dritte (z. B. andere Agenturen) ist unzulässig und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (6) Auf Wunsch des Kunden kann eine schriftliche Ablösevereinbarung zur dauerhaften Übertragung einzelner oder sämtlicher Kampagneninhalte gegen ein einmaliges Entgelt getroffen werden. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach Art und Umfang der übertragenen Inhalte, beträgt jedoch mindestens 750 EUR netto. In diesem Fall erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Eigennutzung. (7) Der Kunde darf überlassene Unterlagen und Arbeitsergebnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. (8) Die Weitergabe solcher Unterlagen oder Inhalte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit sich diese nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt. (9) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur ist berechtigt, entsprechende Daten zu löschen und Zugänge zu entziehen.
(10) Bei einmaligen Werkleistungen, insbesondere der Erstellung von Webseiten, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 10 Unterlagen des Kunden
(1) Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen. (2) Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material (z. B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter, einschließlich der entstehenden Kosten frei. (3) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet. (2) Der Agentur ist es gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende. (3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers. (4) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wohlwollend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Die Agentur behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung erstellte Webseiten, Landingpages oder digitale Projekte als Referenz zu verwenden und öffentlich darzustellen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 12 Elektronische Kommunikation
(1) Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen kann. (2) Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 13 Neukundenvermittlung
(1) Der Kunde kann die Agentur an Interessenten weiterempfehlen. Für jeden erfolgreichen erstmaligen Vertragsabschluss, der auf einer solchen Empfehlung basiert, erhält der Kunde einen Rabatt auf den Folgemonat, abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit des neu abgeschlossenen Vertrages: 6 Monate: 20 % Rabatt auf den Folgemonat. 12 Monate: 25 % Rabatt auf den Folgemonat.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
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